PowerPeak Photovoltaik e.U.
Radegunder Straße 30a/4
8045, Graz
Österreich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PowerPeak Photovoltaik e.U. (im Folgenden „PowerPeak“ oder „Verkäufer“) und ihren Kunden. Der Begriff „Kunde“ umfasst in diesem Zusammenhang sowohl Käufer, Endverbraucher als auch Auftraggeber.
Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten stets die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Diese haben Vorrang gegenüber den nachstehenden Bestimmungen, sofern sie davon abweichen.
Die jeweils gültige Fassung der AGB wird dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und mit Erteilung des Auftrags als verbindlich anerkannt. Sie gelten auch für zukünftige Leistungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die aktuellste Version ist jederzeit auf der Website von PowerPeak abrufbar.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden – finden nur dann Anwendung, wenn PowerPeak ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Mit Annahme eines Angebots, der Erteilung eines Auftrags oder der Inanspruchnahme einer Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Angebote von PowerPeak Photovoltaik e.U. sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie stellen keine Verpflichtung zur Annahme eines Auftrags dar.
Vor Beginn eines Projekts können Richtpreise oder Vorabkalkulationen übermittelt werden. Diese erfolgen schriftlich, sind als solche deutlich gekennzeichnet (z. B. mit „Richtpreis“, „unverbindlich“ oder im Rahmen eines Kooperationsvorschlags) und sind nicht verbindlich. Abweichungen vom endgültigen Preis sind möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung beider Parteien zustande – entweder durch die Unterzeichnung des Angebots oder durch eine anderweitige schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden und PowerPeak.
PowerPeak behält sich vor, im Falle technischer Weiterentwicklungen, Änderungen oder Lieferschwierigkeiten seitens des Herstellers gleichwertige Alternativprodukte zu verwenden – sofern dies für den Kunden zumutbar und sachlich sowie technisch gerechtfertigt ist.
Sollten Fehler bei der Preisangabe – sei es im Vertrag, Angebot oder in anderen Unterlagen – auftreten, wird PowerPeak den Kunden darüber unverzüglich informieren. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen schriftlich erneut den Auftrag zu bestätigen.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden – insbesondere bei mangelnder Kreditwürdigkeit – behält sich PowerPeak das Recht vor, ohne Anspruch auf Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten.
Preisänderungen sind grundsätzlich möglich. Sämtliche Preisangaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der ersten Angebotslegung gültigen Kosten.
Ändern sich im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Auftragserteilung die Preise seitens unserer Vorlieferanten oder Partner, behält sich PowerPeak Photovoltaik e.U. das Recht vor, entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen.
Reparatur- und Serviceleistungen werden gesondert behandelt und sind nicht Teil eines Standardangebots. Der damit verbundene Aufwand – etwa für Besichtigungen, Kostenvoranschläge oder die Ausarbeitung technischer Lösungsvorschläge – wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Rechnungen von PowerPeak Photovoltaik e.U. sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnspesen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus behält sich PowerPeak das Recht vor, etwaige erhöhte Bankzinsen, die durch den Zahlungsverzug entstehen, dem Kunden weiterzuverrechnen.
Sofern im Angebot keine abweichenden Zahlungsmodalitäten definiert sind, gilt folgende Regelung:60 % des Gesamtbetrags sind bei Vertragsunterzeichnung, die restlichen 40 % nach vollständiger Leistungserbringung auf das Geschäftskonto von PowerPeak einzuzahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag vollständig und unwiderruflich auf dem Geschäftskonto von PowerPeak gutgeschrieben wurde. PowerPeak ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.
Kommt der Kunde seinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist PowerPeak berechtigt,
– sämtliche noch offenen Zahlungen unabhängig vom ursprünglichen Zahlungsplan sofort fällig zu stellen,
– die weitere Leistungserbringung unverzüglich einzustellen,
– Teilrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen,– oder den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen.
Bereits erbrachte oder beauftragte Leistungen – insbesondere Materialbeschaffung, Montage, Rücknahmen, Transporte, Koordinierung und sonstige Aufwände – werden in diesem Fall anteilig verrechnet. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass sich die wirtschaftliche Lage des Kunden erheblich verschlechtert hat oder Zahlungsunfähigkeit droht.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PowerPeak Photovoltaik e.U.. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Pfändung oder sonstiger Gefährdung unserer Eigentumsrechte ist der Kunde verpflichtet, PowerPeak unverzüglich schriftlich zu informieren. Darüber hinaus wird PowerPeak ausdrücklich das Recht auf Aussonderung im Insolvenzfall eingeräumt.
Aufrechnungsverbot
Unternehmerische Kunden sind nicht berechtigt, gegen Forderungen von PowerPeak mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese wurden von PowerPeak schriftlich anerkannt oder sind gerichtlich festgestellt. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt dieses Aufrechnungsverbot nicht in gleicher Weise – hier ist eine Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Gefahrenübergang und Wareneingangskontrolle
Mit der Bereitstellung der Lieferung ab Werk oder Lager – unabhängig von Preisstellung, Versandart oder etwaiger Montageleistungen – geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 14 Werktagen schriftlich zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Reklamation, gilt die Ware als mängelfrei und ordnungsgemäß übernommen.
Zahlungsverzug und Rückbehalt
Bei Zahlungsverzug ist PowerPeak berechtigt, die Leistungserbringung sofort einzustellen. Bereits gelieferte, montierte oder sich im Besitz des Kunden befindliche Waren und Komponenten dürfen von PowerPeak zurückgehalten, demontiert oder rückgeführt werden.
Verfügungsverbot und Verwahrungspflicht
Vor vollständiger Bezahlung der offenen Forderungen darf die Ware nicht an Dritte übergeben, verkauft oder sonst wie weitergegeben werden. Der Kunde trägt in dieser Zeit die volle Verantwortung für Zustand, Lagerung und Schutz der gelieferten Ware. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von PowerPeak.
Mängel und Abnahme
Geringfügige oder unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und stellen keinen Grund für Zahlungsverzögerungen dar. Bei Geschäftskunden steht PowerPeak das Recht zu, mindestens drei Nachbesserungsversuche zur Mängelbehebung einzuräumen. Die Bereitschaft zur Mängelbehebung stellt kein Schuldeingeständnis hinsichtlich der Ursache oder Verantwortlichkeit dar. Sollte sich eine Mängelrüge als unbegründet oder unverhältnismäßig erweisen oder die Ursache nicht im Einflussbereich von PowerPeak liegen, trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten.
Erfüllungsort und Subunternehmer
Erfüllungsort ist jener Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung geht die Gefahr auf den Kunden über. PowerPeak ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder gesamter Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Unverbindliche Lieferfristen
Alle angegebenen Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt erst nach Eintritt folgender Bedingungen:
Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt – etwa Naturereignisse, Krieg, politische Unruhen, Pandemien, Epidemien oder damit verbundene Transport- oder Grenzbeschränkungen – befreien PowerPeak Photovoltaik e.U. vollständig von der Lieferverpflichtung während der Dauer des Ereignisses. Dies gilt auch für bereits bestätigte Aufträge. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Störung. Eine Haftung für Folgeschäden – gleich welcher Art – ist sowohl für PowerPeak als auch für den Kunden ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen durch Dritte
Kommt es zu Verzögerungen seitens unserer Vorlieferanten oder Logistikpartner, behält sich PowerPeak das Recht vor, entweder
In einem solchen Fall wird der Kunde umgehend informiert und erhält eine Frist von 14 Tagen, um die geänderten Bedingungen anzunehmen oder den Auftrag schriftlich abzulehnen.
Haftung bei Verzögerungen
PowerPeak ist stets bemüht, zugesagte Liefertermine einzuhalten. Sollte es dennoch zu nicht verschuldeten Lieferverzögerungen kommen, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Versicherung und Versand
Die Ware ist standardmäßig bis zur Abladestelle versichert. Zusätzlicher Versicherungsschutz ist nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden möglich und muss separat vereinbart werden.
Teillieferungen
PowerPeak ist berechtigt, Lieferungen in Teil- oder Vorablieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
Eine Rücknahme von gelieferten Waren oder Materialien ist ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit PowerPeak Photovoltaik e.U. möglich. Jede Rücksendung bedarf einer gesonderten Prüfung durch unser Unternehmen, um den Zustand und die Ursache etwaiger Mängel festzustellen.
Je nach Ergebnis dieser Prüfung – insbesondere im Hinblick auf die Herkunft des Mangels – behalten wir uns vor, dem Kunden Kosten für Transport, Prüfung, Wiedereinlagerung oder mögliche Manipulationsaufwände in Rechnung zu stellen.
Keine Garantie auf Förderzusagen
PowerPeak Photovoltaik e.U. übernimmt keine Garantie für die Genehmigung oder Bewilligung von Fördermitteln, auch wenn diese im Auftrag des Kunden beantragt werden. Die Entscheidung über die Fördervergabe liegt ausschließlich bei der zuständigen Förderstelle, die in jedem Fall als letzte Instanz agiert.
Eigenverantwortung bei bestimmten Tätigkeiten
Aufgrund datenschutzrechtlicher, technischer und administrativer Rahmenbedingungen ist PowerPeak nicht berechtigt oder in der Lage, bestimmte Leistungen im Namen des Kunden eigenständig durchzuführen. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, selbstständig die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen oder die Tätigkeiten eigenverantwortlich zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere:
Abweichende Regelungen durch Vollmacht
Abweichungen von den oben genannten Pflichten können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden – etwa durch die Erteilung einer Vollmacht oder eine explizite Beauftragung bestimmter Leistungen durch PowerPeak.
Gewährleistungsumfang
PowerPeak Photovoltaik e.U. verpflichtet sich im Rahmen von B2B-Geschäften, bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel an Konstruktion, Bauteilen oder Ausführung, der zum Zeitpunkt der Übergabe bestand, gemäß den nachfolgenden Bestimmungen innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beheben.
Dauer und Beginn der Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage.
Mängelrüge und Abwicklung
Während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich zu melden.Die Mängelanzeige muss konkret und nachvollziehbar formuliert sein und sämtliche relevanten Unterlagen enthalten, z. B.:
Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht oder unvollständig, kann keine unentgeltliche Gewährleistungsleistung geltend gemacht werden.
Kosten und Mitwirkungspflichten
Kosten, die im Rahmen der Mängelbehebung zusätzlich entstehen (z. B. Anfahrten, Hilfspersonal, Sicherungseinrichtungen), sind vom Kunden zu tragen.Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten am Standort des Kunden hat dieser erforderliche Hilfsmittel wie Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien bereitzustellen.
Keine Verpflichtung bei unbegründeter Mängelrüge
Stellt sich nachträglich heraus, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht, ist PowerPeak berechtigt, die zur Prüfung und Bearbeitung aufgewendeten Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
Ausschlüsse von der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:
In all diesen Fällen entfällt die Haftung von PowerPeak vollständig.
Dritte, Subunternehmer und Kundenvorgaben
PowerPeak übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, beigestellte Altanlagen oder Fremdmaterialien.Werden individuelle Planungen (z. B. Konstruktionszeichnungen, Modelle) auf Basis vom Kunden bereitgestellter Daten (z. B. Baupläne, Skizzen, mündliche Angaben) erstellt, haftet PowerPeak ausschließlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Pläne, nicht jedoch für fehlerhafte oder unvollständige Ausgangsdaten.
Verlust der Gewährleistung
Die Gewährleistung erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn ohne schriftliche Zustimmung von PowerPeak:
Beweislast
Im B2B-Bereich trägt der Kunde die Beweislast, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
Voraussetzungen für den Rücktritt des Käufers
Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Lieferverzug vorliegt, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die vom Käufer gesetzt wurde, keine Lieferung erfolgt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Eine speziellere Regelung für den Rücktritt kann im Vertrag vereinbart werden.
Rücktrittsrecht des Verkäufers (PowerPeak Photovoltaik e.U.)
Unabhängig von anderen Rechten ist PowerPeak berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
Teilverträge und Rücktritt bei Teilleistungen
Der Rücktritt kann auch für Teile der Lieferung oder Leistung erklärt werden, wenn einer der oben genannten Gründe für den Rücktritt zutrifft.
Rücktritt im Insolvenzfall
Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist PowerPeak berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird sofort wirksam, sobald entschieden wird, dass das Unternehmen des Käufers nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen des Käufers jedoch fortgeführt, ist der Rücktritt erst nach 6 Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags aufgrund von Zahlungsunfähigkeit wirksam.In jedem Fall kann PowerPeak vom Vertrag zurücktreten, wenn dies zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile notwendig ist, auch wenn das Insolvenzrecht des Käufers dem Rücktritt nicht entgegensteht.
Folgen des Rücktritts
Im Falle des Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen gemäß Vertrag abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch für Vorbereitungsmaßnahmen und nicht übernommene Lieferungen oder Leistungen. PowerPeak ist zudem berechtigt, bereits gelieferte Waren zurückzufordern.Jede andere Folge des Rücktritts, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben unberührt.
Allgemeine Haftungsregelung
PowerPeak Photovoltaik e.U. haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes ausschließlich dann, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Nettoauftragswert oder maximal EUR 50.000,– begrenzt – maßgeblich ist der jeweils niedrigere Betrag.Pro Einzelfall ist die Haftung zusätzlich auf 25 % des Nettoauftragswertes oder EUR 12.500,– begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden
Soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfällen, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer.
Haftung bei Nichteinhaltung technischer und behördlicher Vorgaben
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, entfällt jede Haftung, wenn Montage-, Inbetriebnahme- oder Bedienungsvorgaben (z. B. laut Bedienungsanleitung) oder behördliche Zulassungsauflagen nicht eingehalten werden.
Vertragsstrafen und weitergehende Ansprüche
Soweit Vertragsstrafen vereinbart wurden, sind darüberhinausgehende Ansprüche aus demselben Titel ausgeschlossen.
Sofern keine kürzeren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen gelten, sind sämtliche Ansprüche des Käufers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – innerhalb von 2 Jahren ab Durchführung der Leistung bzw. Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen.Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. bei Verbrauchergeschäften oder bei Personenschäden) eine längere Frist vorsehen.
Wird eine Ware oder Leistung von PowerPeak Photovoltaik e.U. auf Grundlage von Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Vorgaben des Käufers gefertigt oder erbracht, so sichert der Käufer zu, dass dadurch keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer verpflichtet sich, PowerPeak Photovoltaik e.U. im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen solcher Rechtsverletzungen vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
Sämtliche vom Verkäufer erstellten technischen Unterlagen, insbesondere Pläne, Skizzen, Berechnungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, sowie Muster, Kataloge, Abbildungen und Prospekte, bleiben ausschließliches geistiges Eigentum von PowerPeak Photovoltaik e.U.
Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
Diese Schutzbestimmungen gelten sinngemäß auch für sämtliche Ausführungsunterlagen, unabhängig vom Übermittlungsmedium oder Verwendungszweck.
Informationspflicht des Käufers
Der Käufer mit Sitz in Österreich verpflichtet sich, dem Verkäufer sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, damit der Verkäufer seine Pflichten als Hersteller/Importeur gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten erfüllen kann.
Finanzierungsverpflichtung des Käufers
Der Käufer, der Elektro- und Elektronikgeräte für gewerbliche Zwecke erwirbt und seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Finanzierungsverpflichtung zur Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne der Elektroaltgeräteverordnung. Diese Verpflichtung gilt, sofern der Käufer selbst als Endnutzer des Geräts agiert. Sollte der Käufer nicht Endnutzer sein, hat er die Verpflichtung, die Finanzierungsverpflichtung vollständig auf seinen Abnehmer zu übertragen und dies dem Verkäufer gegenüber schriftlich zu dokumentieren.
Haftung des Käufers
Der Käufer mit Sitz in Österreich haftet gegenüber dem Verkäufer für alle Schäden und finanziellen Nachteile, die dem Verkäufer aufgrund einer fehlenden oder mangelhaften Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung sowie anderer Verpflichtungen gemäß Punkt 10. entstehen. Der Käufer trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Einhaltung der Entsorgungsregelungen
Bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist der Käufer verpflichtet, die jeweils landesspezifischen Entsorgungsregelungen gemäß den Bestimmungen in Punkt 10.1 bis 10.3 einzuhalten und anzuwenden.
Prüfung der Gebäudestatik
Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) führt zu einer zusätzlichen Belastung der Gebäudestatik. Um Schäden an Personen und am Gebäude zu vermeiden, ist der Käufer verpflichtet, die bestehende bzw. entstehende Gebäudestatik von einer qualifizierten Fachkraft überprüfen zu lassen. Der Verkäufer und der Errichter übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Mängel, die aufgrund einer unzureichenden Traglast der Dachkonstruktion, einer nicht durchgeführten Überprüfung der Gebäudestatik oder der Belastung anderer Teile des Gebäudes entstehen.
Verantwortung für Schneelasten
Der Käufer ist dafür verantwortlich, für eine ausreichende Absicherung gegen herabfallende Schneelasten oder ähnliche Gefahren zu sorgen. Sollte dieser Punkt nicht beachtet werden, haftet der Käufer für alle daraus resultierenden Schäden. Es wird dringend empfohlen, eine Schneefang-Sicherung zu installieren.
Behördliche Genehmigungen und Unterlagen
Aufgrund von Datenschutzbestimmungen ist es dem Verkäufer nicht möglich, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Installation der PV-Anlage einzuholen. Der Käufer ist daher verpflichtet, sämtliche amtliche Genehmigungen, Bewilligungen, den Netzzugang sowie alle weiteren notwendigen Unterlagen bereitzustellen. Abweichende Regelungen oder Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Die deutsche Sprachfassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgeblich und gilt als verbindlich für die Auslegung des Vertrages.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Graz vereinbart. Im Falle von Verträgen mit Verbrauchern (B2C-Geschäft) gilt der §14 KSchG (Konsumentenschutzgesetz).
Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit, sed do eiusmodtempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam,quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodoconsequat.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit, sed do eiusmodtempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam,quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodoconsequat.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit, sed do eiusmodtempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam,quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodoconsequat.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit, sed do eiusmodtempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam,quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodoconsequat.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit, sed do eiusmodtempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam,quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodoconsequat.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit, sed do eiusmodtempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam,quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodoconsequat.